Satzung für den Verein „Memor Gernsheim“

§ 1
Name, Sitz und Zweck

(1) Der Name des Vereins lautet „Memor Gernsheim“.
Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
Nach der Eintragung führt er den Namenszusatz „e.V.“

(2) Der Verein mit Sitz in Gernsheim verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(3) Der Zweck des Vereins ist die Pflege des Andenkens an die Bürgerinnen und Bürger sowie deren Nachkommen, insbesondere aus Gernsheim, die in der Zeit des nationalsozialistischen Regimes wegen ihrer Rasse, ihrer körperlichen oder psychischen Eigenarten, ihrer Gesinnung oder ihres Widerstandes gegen den Naziterror verfolgt worden sind.
Dies schließt zielgerichtete Aktivitäten zur Erkundung und Entdeckung lokalgeschichtlicher Fakten und Zusammenhänge in jenen Jahren der Diktatur sowie eine geschichtsbewusste Denkmalpflege ein.
Die Tätigkeit des Vereins dient darüber hinaus insbesondere
dem Festigen und Verankern eines staatsbürgerlichen Bewusstseins der demokratischen Verantwortung in Gegenwart und Zukunft.
Sie ist im Sinne einer geschichtsbewussten Gedenkkultur der Toleranz und dem Völkerverständigungsgedanken verpflichtet.

Aus dieser Zwecksetzung folgt, dass sich der Verein den Tendenzen des Vergessens, Verdrängens und des bequemen Gleichschaltens aller Gewaltopfer widersetzt. Den im Verein Aktiven geht es dabei vorrangig um das ehrende Gedenken der Verfolgten und nicht darum, Schuldige zu suchen und an den Pranger zu stellen.

(4) Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch
1. Initiativen und öffentlichkeitswirksames Auftreten zu den Gedenk- und Feiertagen, insbesondere der Reichspogromnacht am 9. November und dem 27. Januar (Befreiung von Auschwitz, offizieller deutscher Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus).
2. Aufsuchen von historischen Quellen und Nachverfolgen der Spuren über Verfolgung und Widerstand in Gernsheim einschließlich seiner Stadtteile sowie benachbarter Kommunen, sofern sie mit den Geschehnissen oder betroffenen Personen in Beziehung standen. Dazu gehört das Befragen insbesondere der Zeitzeugen oder deren Nachkommen
3. Vervollständigen der öffentlichen Darstellung dieser besonderen lokalgeschichtlichen Epoche in Ausstellungen sowie durch andere geeignete Medien
4. Nutzen von Ressourcen in Forschungseinrichtungen und in geeigneten anderen Organisationen durch Kooperationspartnerschaften.
5. Der Verein tritt jedwedem rassistischen, intoleranten, neonazistischen und antidemokratischen Gedankengut, wo es sich zeigt, offensiv und mit den Mitteln der demokratischen Öffentlichkeit entgegen.
6. Der Verein richtet sich mit seinen Aktivitäten und Initiativen auch und im Besonderen an Heranwachsende. Ihnen ist die historische Lehre aus der Zeit der Diktatur nahe zu bringen, um sie zu befähigen, sich im demokratischen Sinne mit den Erscheinungen von Fremdenfeindlichkeit und Rassenhass kritisch auseinanderzusetzen. Der Verein pflegt dazu kooperative Kontakte mit Schulen und anderen Bildungseinrichtungen.

Weitere §§ betreffen bzw. regeln die Gemeinnützigkeit, den Erwerb der Mitgliedschaft und die Mitgliedsbeiträge, die Beendigung der Mitgliedschaft, die Organe des Vereins, die Kassenprüfung, die Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung sowie andere wichtige Punkte gemäß den rechtlichen Vorschriften.

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